Aufsichtsbehörde
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ wurde in Deutschland ver-
liehen. Die in der Kanzlei tätigen Partner und Mitarbeiter sind – soweit nicht ausdrücklich
anders angegeben – Mitglieder folgender Rechtsanwaltskammern, die als Aufsichtsbehör-
de für sie zuständig sind:
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ wurde den Mitgliedern der
Dr. Berner Insolvenzverwaltung aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem je-
weilig zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und
einem besonderen Zulassungsverfahren durch den Präsidenten des jeweils zuständigen
Oberlandesgerichts (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung
vom 01.08.1959 (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957
(BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsord-
nungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BORA 2001 und FAO) in den
jeweils geltenden Fassungen.
Ab dem 01.07.2004 wurde die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAGO) durch das Rechts-
anwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der geltenden Fassung vom
05.05.2004 ersetzt.
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